Der Beklagte mietete mit Vertrag vom 8. Februar 1997 eine Wohnung des Klägers. In dem verwendeten Mustermietvertrag des Bundesministers der Justiz finden sich in § 2 die folgenden Regelungen:
"(1) Die Miete beträgt monatlich 1.520,-- DM
...
Neben der Miete werden folgende Betriebskosten4 i.S.d. § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung umgelegt und durch Vorauszahlungen (mit Abrechnung) erhoben
1. Für Wasserversorgung und Entwässerung Vorauszahlung/Pauschale*) ________DM
2. Für Zentralheizung/zentrale Brennstoffversorgung/Versorgung
mit Fernwärme Vorauszahlung/Pauschale*) ________DM
3. Für Warmwasserversorgung/Versorgung mit Fernwarmwasser
Vorauszahlung/Pauschale*) ________DM
4. Für Aufzug/Aufzüge Vorauszahlung/Pauschale*) ________DM
5. Für laufende öffentliche Abgaben (z.B. Grundsteuer,
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