Am 17. Februar 1981 schlossen die Klägerin und der Beklagte einen Finanzierungsleasingvertrag über einen Canon-Computer. Die monatlichen Leasingraten betrugen 625, 57 DM zuzüglich Mehrwertsteuer. Das Formular des als "Kündbarer Leasing-Vertrag [S]" bezeichneten Vertrages enthält u.a. folgende Bestimmungen:
§ 1 Abs. 2
Die Mietdauer ist unbestimmt. Der Vertrag kann durch eingeschriebenen Brief mit 6-monatiger Frist zum Ende eines Vertragshalbjahres gekündigt werden, erstmals jedoch mit Wirkung zum Ende des 30. Vertragsmonats. Die Mietzeit beginnt gemäß Angabe in der Übernahmebestätigung (§ 4 Abs. 2).
§ 2 Abs. 3
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