FNA : 361-6
Fassung vom 23.07.2013
Inkrafttreten der Fassung: 01.08.2013
Zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten vom 15.07.2024 (BGBl. I Nr. 237)
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 1 Vorschriften für Gerichte und Notare
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Kostenfreiheit bei Gerichtskosten
§ 3 Höhe der Kosten
§ 4 Auftrag an einen Notar
§ 5 Verweisung, Abgabe
§ 6 Verjährung, Verzinsung
§ 7 Elektronische Akte, elektronisches Dokument
§ 7 a Rechtsbehelfsbelehrung
Abschnitt 2 Fälligkeit
§ 8 Fälligkeit der Kosten in Verfahren mit Jahresgebühren
§ 9 Fälligkeit der Gerichtsgebühren in sonstigen Fällen, Fälligkeit der gerichtlichen Auslagen
§ 10 Fälligkeit der Notarkosten
Abschnitt 3 Sicherstellung der Kosten
§ 11 Zurückbehaltungsrecht
§ 12 Grundsatz für die Abhängigmachung bei Gerichtskosten
§ 13 Abhängigmachung bei Gerichtsgebühren
§ 14 Auslagen des Gerichts
§ 15 Abhängigmachung bei Notarkosten
§ 16 Ausnahmen von der Abhängigmachung
§ 17 Fortdauer der Vorschusspflicht
Abschnitt 4 Kostenerhebung
§ 18 Ansatz der Gerichtskosten
§ 19 Einforderung der Notarkosten
§ 20 Nachforderung von Gerichtskosten
§ 21 Nichterhebung von Kosten
Abschnitt 5 Kostenhaftung
Unterabschnitt 1 Gerichtskosten
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