Gerichtsstand bei Miete aufgrund Werkförderungsvertrag
BGH, Urteil vom 11.02.1981 - Aktenzeichen VIII ZR 323/79
DRsp Nr. 1993/1160
Gerichtsstand bei Miete aufgrund Werkförderungsvertrag
»Ein im Rahmen eines Werkförderungsvertrages geschlossener Mietvertrag zwischen dem Darlehensgeber und dem Bauherrn über von diesem zu errichtende Wohnungen, die bestimmungsgemäß an die Bediensteten des Darlehensgebers untervermietet werden sollen, ist kein Mietvertrag über Wohnraum im Sinne des § 29 aZPO.«