BFH - Urteil vom 15.02.2005
IX R 16/04
Normen:
AO § 42 ; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 1008
Vorinstanzen:
FG Berlin, vom 17.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 4244/01

Gestaltungsmissbrauch? - Mietvertrag mit Angehörigen

BFH, Urteil vom 15.02.2005 - Aktenzeichen IX R 16/04

DRsp Nr. 2005/5995

Gestaltungsmissbrauch? - Mietvertrag mit Angehörigen

Der Abschluss eines Mietvertrages unter Angehörigen stellt nicht schon deshalb einen Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO dar, weil der Mieter zuvor sein Nutzungsrecht am Mietobjekt unentgeltlich aufgegeben hat, denn auch Angehörigen steht es frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander steuerlich möglichst günstig zu gestalten.

Normenkette:

AO § 42 ; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Eigentümerin eines Zweifamilienhauses. Sie selbst bewohnte zusammen mit ihrem Sohn die obere Etage. In der unteren Etage wohnte ihre Mutter zunächst aufgrund eines unentgeltlichen Wohnungsrechts. Nach Verzicht der Mutter auf ihr Wohnungsrecht schlossen die Klägerin und ihre Mutter im Streitjahr (1998) einen Mietvertrag über die von der Mutter bewohnte Wohnung ab. Ebenso schlossen die Klägerin und ihr Sohn einen Mietvertrag über die Wohnung in der oberen Etage ab.