LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 16.11.2021
L 3 U 84/21
Normen:
SGG § 193; SGB VII § 56 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Potsdam, vom 21.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen S 15 U 85/17

Gewährung einer Verletztenrente nach einem ArbeitsunfallAuslegung eines VergleichsDoppelnatur eines gerichtlichen Vergleichs

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.11.2021 - Aktenzeichen L 3 U 84/21

DRsp Nr. 2022/10089

Gewährung einer Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall Auslegung eines Vergleichs Doppelnatur eines gerichtlichen Vergleichs

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 21. April 2021 aufgehoben.

Der Rechtsstreit wird an das Sozialgericht Cottbus zurückverwiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 193; SGB VII § 56 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Gewährung einer Verletztenrente aufgrund eines vom Kläger am 16. April 2013 erlittenen Arbeitsunfalls.