Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der Kündigung eines Mietvertrages über Gewerberäume.
Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin der ... und .... Im Jahr 1992 schlossen die ... und die Beklagten einen Mietvertrag über Gewerberäume im Haus ...in .... Gemäß Ziffer 2.1. des Mietvertrages ist das Mietverhältnis auf 10 Jahre (01.01.1993 bis 31.12.2002) befristet. Der Mietgegenstand ist unter Ziffer 1.1. wie folgt bezeichnet:
"Die Vermieterin vermietet an die Mieterin im Hause ..., 1. OG ca. 305 qm
hinterer Hofbereich ca. 155 qm
Büroflächen, wie sie in dem als Anlage 1 beigefügten Grundrissplan rot umrandet dargestellt sind, sowie 2 Stellplätze."
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