AG Neuss - Urteil vom 07.12.2001
34 C 4727/01
Normen:
BGB § 273 § 274 § 535 (a.F.) § 536 (a.F.) ;
Fundstellen:
DRsp I(133)842c
NZM 2002, 1027

Grenzen einer Kautionsverrechnung im laufenden Mietverhältnis

AG Neuss, Urteil vom 07.12.2001 - Aktenzeichen 34 C 4727/01

DRsp Nr. 2003/16907

Grenzen einer Kautionsverrechnung im laufenden Mietverhältnis

Die dem Vermieter zur Sicherung seiner Ansprüche aus dem Mietverhältnis gezahlte (Bar-)Kaution steht diesem nur treuhänderisch zur Verfügung. Da sich die Kautionsabrede im Zweifel nur auf die Sicherung unbestrittener Ansprüche bezieht, ist dem Vermieter ein Zugriff auf die Kaution während des noch laufenden Mietverhältnisses insoweit nicht gestattet, als es um die Durchsetzung streitiger Forderungen geht.

Normenkette:

BGB § 273 § 274 § 535 (a.F.) § 536 (a.F.) ;

Hinweise:

Zur Kautionsverrechnung im laufenden Mietverhältnis vgl. auch den Beitrag von RA Dr. Peter Kluth und jurist. Mitarbeiter Anselm Grün, Düsseldorf, NZM 2002, 1015.

Fundstellen
DRsp I(133)842c
NZM 2002, 1027