BFH - Urteil vom 16.01.2019
II R 7/16
Normen:
BGB § 133, § 157; ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1; GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Nr. 2;
Fundstellen:
BB 2019, 1430
BFH/NV 2019, 769
BFHE 263, 465
DB 2019, 1369
DNotZ 2020, 318
DStR 2019, 1151
DStRE 2019, 852
DStZ 2019, 488
NJW 2019, 1904
ZEV 2019, 496
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 28.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 585/14

Grunderwerbsteuerliche Behandlung des Erwerbs eines Grundstücks aufgrund einer durch letztwillige Verfügung zugewendeten Kaufoption

BFH, Urteil vom 16.01.2019 - Aktenzeichen II R 7/16

DRsp Nr. 2019/7991

Grunderwerbsteuerliche Behandlung des Erwerbs eines Grundstücks aufgrund einer durch letztwillige Verfügung zugewendeten Kaufoption

1. Erwirbt der Bedachte durch Vermächtnis das Recht, von dem Beschwerten den Abschluss eines Kaufvertrags über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück zu fordern, unterliegt der Kaufvertrag der Grunderwerbsteuer. 2. Eine Steuerbefreiung nach den Bestimmungen für Erwerbe von Todes wegen scheidet aus. Rechtsgrund des Übereignungsanspruchs ist der Kaufvertrag und nicht das Vermächtnis. 3. Ob ein Vermächtnis einen Anspruch auf Übereignung oder ein Recht auf Abschluss eines Kaufvertrags gewährt, ist durch Auslegung des Vermächtnisses zu ermitteln.

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 28. Oktober 2015 5 K 585/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Normenkette:

BGB § 133, § 157; ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1; GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Nr. 2;

Gründe

I.