LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 07.04.2016
L 7 AS 288/16 B ER
Normen:
SGG § 86b Abs. 2 S. 2 und S. 4; SGB II § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3-4 und S. 2 Nr. 2; FreizügG/EU § 2 Abs. 2 Nr. 1; SGB I § 43 Abs. 1 S. 2; SGB XII § 19 Abs. 1; SGB XII § 23 Abs. 1 S. 1 und S. 3; SGB II § 22 Abs. 1 S. 1; BGB § 569 Abs. 3 Nr. 2; SGB X § 102;
Vorinstanzen:
SG Duisburg, vom 03.02.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 AS 80/16

Grundsicherung für ArbeitsuchendeStreit im einstweiligen Rechtsschutzverfahren über die Verpflichtung zur Zahlung von Leistungen für den Lebensunterhalt einschließlich der Kosten für Unterkunft und Heizung an polnische StaatsangehörigeLeistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB IIErbringung von Sozialhilfeleistungen im Ermessenswege

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.04.2016 - Aktenzeichen L 7 AS 288/16 B ER

DRsp Nr. 2016/9299

Grundsicherung für Arbeitsuchende Streit im einstweiligen Rechtsschutzverfahren über die Verpflichtung zur Zahlung von Leistungen für den Lebensunterhalt einschließlich der Kosten für Unterkunft und Heizung an polnische Staatsangehörige Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II Erbringung von Sozialhilfeleistungen im Ermessenswege

1. Das BSG hat entschieden, dass sowohl für Arbeitsuchende, als auch für Personen, die in Ermangelung von Erfolgsaussichten bei der Arbeitsuche nicht über eine Freizügigkeitsberechtigung verfügen, zumindest Sozialhilfeleistungen im Ermessenswege zu erbringen sind, wenn - wie hier - ein verfestigter Aufenthalt (über sechs Monate) vorliegt. Das in der Norm vorgesehene Ermessen ist aufgrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Existenzminium in der Weise reduziert, dass regelmäßig zumindest Hilfe zum Lebensunterhalt zu leisten ist. Der Senat folgt der abweichenden Rechtsprechung einiger Instanzgerichte in Eilverfahren nicht. 2. Auch für den Fall, dass ein Gericht der zitierten Rechtsprechung des BSG nicht zu folgen bereit ist, sind im einstweiligen Rechtsschutzverfahren dennoch Leistungen jedenfalls im Wege der Folgenabwägung zuzusprechen.

Tenor