H. Unklarheitenregelung und ergänzende Vertragsauslegung bei Formularmietverträgen

Autor: Griebel

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Allgemeine Vertragsbedingungen unterliegen strengen Inhaltsbeschränkungen, da deren Verwender für die vorformulierten Regelungen allein die Freiheit der inhaltlichen Gestaltung für sich beansprucht, ohne den Vertragspartner bei der Gestaltung zu beteiligen, der Vertragspartner kann auf deren Ausgestaltung gewöhnlich keinen Einfluss nehmen.145)

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Führt die Auslegung einer AGB-Klausel auch unter Berücksichtigung aller zur Auslegung heranzuziehenden Umstände einschließlich ergänzender Vertragsauslegung146)

zu keinem eindeutigen Ergebnis, und sind mindestens zwei Auslegungsergebnisse rechtlich vertretbar,147) so geht dies zu Lasten des Verwenders (§ 305c Abs. 2 BGB).148) . Eine Unklarheit kann sich dabei auch aus einer unübersichtlichen oder verwirrenden Wortwahl bzw. Gliederung eines Formularvertrags ergeben.