OLG Düsseldorf - Urteil vom 17.06.2004
I-10 U 22/04
Normen:
BGB § 535 § 278 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2004, 397
Vorinstanzen:
LG Mönchengladbach, - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 297/02

Haftung des Leasingnehmers wegen Erteilung einer unrichtigen Übernahmebestätigung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.06.2004 - Aktenzeichen I-10 U 22/04

DRsp Nr. 2005/7208

Haftung des Leasingnehmers wegen Erteilung einer unrichtigen Übernahmebestätigung

»1. Zur Rechtsnatur einer unrichtigen Übernahmebestätigung (hier: über die Vollständigkeit von gelieferter Software für ein Ingenieurbüro) des Leasingnehmers. 2. Der Leasingnehmer kann sich bei Erteilung einer unrichtigen Übernahmebestätigung wegen mangelnder Wahrung der Interessen des Leasinggebers schadensersatzpflichtig machen, wenn dieser infolge der daraufhin geleisteten Kaufpreiszahlung (hier: wegen Insolvenz des Lieferanten) einen Schaden erleidet. 3. Zur Darlegungs- und Beweislast des Leasingnehmers für eine Vorteilsanrechnung durch Rücknahme des unvollständigen Leasingobjekts.«

Normenkette:

BGB § 535 § 278 ;
Vorinstanz: LG Mönchengladbach, - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 297/02
Fundstellen
OLGReport-Düsseldorf 2004, 397