Die Revision gegen das Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 11. November 2011 wird auf Kosten des Beklagten zu 2 zurückgewiesen.
Der Kläger begehrt von dem Beklagten zu 2 Rückzahlungen aus einem auf Reiseleistungen gerichteten Vertrag.
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