I.
Die zulässige Berufung des Klägers ist nicht begründet. Das Landgericht hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen, weil dem Kläger weder Mietzins- noch Schadensersatzansprüche aus dem Mietvertrag vom 13. Dezember 1997 zustehen.
1.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|