II. 1. a) Wie das Landgericht [LG Göttingen, Beschl. v. 3.2.1999 - 5 S 91/98] zutreffend ausführt, fallen Wohnraummietverträge grundsätzlich in den Anwendungsbereich des HausTWG, wenn dessen nähere Voraussetzungen gegeben sind. Der Senat folgt dem Landgericht und dem RE des OLG Koblenz vom 9.2.1994 (Nr. 11). Auf die Ausführungen in diesem RE, denen sich der Senat anschließt, wird Bezug genommen.
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