Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 7. Dezember 2018 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Beklagten entschieden worden ist, und das Urteil des Amtsgerichts Herford vom 3. Mai 2018 im Umfang der Aufhebung geändert.
Die Klage wird auch insoweit abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin 72 %, die Beklagten 28 %. Die Kosten der Rechtsmittelverfahren trägt die Klägerin.
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