Hemmung der Verjährung des Wegnahmeduldungsanspruchs des Mieters bei Geltendmachung eines Vermieterpfandrechts; Ansprüche des Mieters nach Verjährung des Anspruchs
BGH, Urteil vom 13.05.1987 - Aktenzeichen VIII ZR 136/86
DRsp Nr. 1992/3105
Hemmung der Verjährung des Wegnahmeduldungsanspruchs des Mieters bei Geltendmachung eines Vermieterpfandrechts; Ansprüche des Mieters nach Verjährung des Anspruchs
»1. Macht der Vermieter gegenüber dem Verlangen des Mieters, die Wegnahme von Einrichtungen nach Beendigung des Mietverhältnisses zu dulden, ein Vermieterpfandrecht geltend, so wird dadurch der Lauf der Verjährungsfrist für den Wegnahmeduldungsanspruch nicht gehemmt (§ 202 Abs. 2BGB analog).2. Ist der Anspruch des Mieters auf Duldung der Wegnahme von Einrichtungen verjährt, so stehen ihm Schadensersatz- oder Bereicherungsansprüche wegen Eigentumsverlusts daran gegen den Vermieter auch dann nicht zu, wenn dieser das Grundstück mit den eingebauten Einrichtungen veräußert (Ergänzung zu BGHZ 81, 146).«