Herausgabe einer Miet- bzw. Leasingsache im Konkurs des Mieters/Leasingnehmers
OLG Hamm, Urteil vom 26.10.1992 - Aktenzeichen 31 U 130/92
DRsp Nr. 2006/6466
Herausgabe einer Miet- bzw. Leasingsache im Konkurs des Mieters/Leasingnehmers
»Ist das Miet- bzw. Leasingverhältnis vor Eröffnung des Konkursverfahrens wirksam gekündigt worden, trifft den Konkursverwalter nicht die Rückgabepflicht für den noch bei dem Gemeinschuldner vorhandenen Miet-/Leasinggegenstand, sondern allein den Gemeinschuldner, so daß auch Ansprüche nach § 557BGB wegen verspäteter Rückgabe nicht die Konkursmasse betreffen, also keine Masseschulden nach § 59 Abs. 1 Nr. 2KO darstellen.«