Die Rechtsvorgänger der Kläger verpachteten in H. H. zwei Kleingartenflächen an den "Landesbund der Gartenfreunde e.V." (Landesbund). Dieser überließ je eine Fläche pachtweise den Beklagten, die sie ihrerseits an einzelne Kleingärtner weiterverpachteten. Mit Schreiben vom 24. März 1986 und 16. Juni 1987 kündigten die Kläger das Pachtverhältnis mit dem Landesbund. Sie verlangen von den Beklagten die Räumung und Herausgabe des Geländes sowie Auskunft über die bestehenden Unterpachtverhältnisse.
Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Das Oberlandesgericht hat die Klage auf Räumung und Herausgabe abgewiesen und die weitergehende Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Mit den - zugelassenen - Revisionen verfolgen beide Parteien ihre bisher erfolglosen Anträge weiter. Beide Parteien beantragen, das jeweilige Rechtsmittel der Gegenseite zurückzuweisen.
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