OLG Stuttgart - Urteil vom 13.09.2022
6 U 20/22
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Fundstellen:
ZInsO 2022, 2243
Vorinstanzen:
LG Stuttgart, vom 21.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 36 O 101/21

Herausgabe eines überlassenen Fahrzeugs nach Kündigung eines Kfz-LeasingvertragsVertragsanpassung wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage (vorliegend verneint)Nachteilige Auswirkungen der Corona-PandemieAllgemeine Verschlechterung der Vermögenssituation eines Schuldners

OLG Stuttgart, Urteil vom 13.09.2022 - Aktenzeichen 6 U 20/22

DRsp Nr. 2022/13373

Herausgabe eines überlassenen Fahrzeugs nach Kündigung eines Kfz-Leasingvertrags Vertragsanpassung wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage (vorliegend verneint) Nachteilige Auswirkungen der Corona-Pandemie Allgemeine Verschlechterung der Vermögenssituation eines Schuldners

Soweit infolge der politischen und/oder gesellschaftlichen Reaktionen auf eine Pandemie nur die allgemeine Vermögenssituation einer Vertragspartei betroffen ist und ihr deshalb die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten erschwert oder unmöglich gemacht wird, scheidet die Anwendung des § 313 BGB aus. Auch in einer gesellschaftsweiten Krise, die für jeden gleichermaßen zufällig ist, hat grundsätzlich jeder für seine finanzielle Leistungsfähigkeit einzustehen.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 36. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 21. Dezember 2021 wird zurückgewiesen.

2.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.