I.
Die Berufung der Klägerin richtet sich gegen das am 12. Mai 2004 verkündete Urteil der Zivilprozessabteilung 3 des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg, auf dessen Tatbestand und Entscheidungsgründe Bezug genommen wird.
Die Klägerin trägt zur Begründung der Berufung vor:
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