LAG Köln - Urteil vom 09.12.2020
3 Sa 530/20
Normen:
BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 06.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 20 Ca 6687/19

Hinreichende Bestimmtheit eines Angebots auf Verzicht in Bezug auf DarlehensrückzahlungNotwendiger Rechtswille bei Abgabe eines Angebots

LAG Köln, Urteil vom 09.12.2020 - Aktenzeichen 3 Sa 530/20

DRsp Nr. 2021/3386

Hinreichende Bestimmtheit eines Angebots auf Verzicht in Bezug auf Darlehensrückzahlung Notwendiger Rechtswille bei Abgabe eines Angebots

Aus einem nicht mit Rechtswillen unterbreiteten Angebot erwächst kein Verzicht auf Darlehensrückzahlung. Die Bestimmtheit eines Angebots ergibt sich bei Möglichkeit zur Annahme durch ein bloßes Ja.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.07.2020 wird zurückgewiesen.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere4.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.11.2020 zu zahlen.

3.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, auf die Rückzahlung eines dem Kläger gewährten Darlehens zu verzichten.

Die Beklagte ist eine Fluggesellschaft und Muttergesellschaft des Konzerns der L G . Sie betreibt mit der L A T GmbH (vormals: L F T GmbH) ein Unternehmen zur Ausbildung von Piloten. Die erheblichen Kosten der Pilotenausbildung übernimmt konzernintern die Beklagte, wobei die angehenden Flugzeugführer an einem Teil der Kosten beteiligt werden.