Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 15. Februar 2012 -
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 12. August 2011 -
Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
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