LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 01.06.2017
7 Sa 246/16
Normen:
BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 03.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 946/15

Höhe der Vergütung in einem ursprünglich als freies Mitarbeiterverhältnis angesehenen Arbeitsverhältnis

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.06.2017 - Aktenzeichen 7 Sa 246/16

DRsp Nr. 2017/14700

Höhe der Vergütung in einem ursprünglich als freies Mitarbeiterverhältnis angesehenen Arbeitsverhältnis

1. Ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber fälschlicherweise als freier Mitarbeiter nach der für diese Personengruppe geltenden Vergütungsordnung bezahlt wird, kann die Erklärung des Arbeitgebers grundsätzlich nicht so verstehen, dass die Honorarvereinbarung unabhängig von dem tatsächlichen Status gewollt sein soll und eine übertarifliche Vergütung darstelle, wenn später festgestellt werde, dass die Tätigkeit tatsächlich in einem Arbeitsverhältnis erbracht wurde. 2. Eine für eine selbständige Tätigkeit getroffene Vergütungsregelung ist daher in der Regel so auszulegen, dass diese nur für den Fall des tatsächlichen Bestehens eines freien Dienstverhältnisses gelten soll.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 3. März 2016, Az.: 2 Ca 946/15, wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611;

Tatbestand

Die Parteien streiten über weitere Vergütungsansprüche des Klägers aus seinem Arbeitsverhältnis, das von den Parteien ursprünglich als freies Mitarbeiterverhältnis eingegangen und behandelt worden ist.

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