Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 3. März 2016, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über weitere Vergütungsansprüche des Klägers aus seinem Arbeitsverhältnis, das von den Parteien ursprünglich als freies Mitarbeiterverhältnis eingegangen und behandelt worden ist.
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