I. Allgemeiner Hinweis

Autor: Emmert

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Zunächst kann auf die Ausführungen zum Vermieterpfandrecht bei Wohnraummietverhältnissen unter § 16 Rdn. 2  ff. verwiesen werden. Soweit sich im Zusammenhang mit Gewerbemietverhältnissen Besonderheiten ergeben, wird nachfolgend darauf eingegangen.