I. Allgemeines

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Das Wohnraumförderungsrecht hat im vergangenen Jahrzehnt innerhalb kurzer Zeit gleich zwei grundlegende Änderungen erfahren. Zunächst wurde mit dem Inkrafttreten des im Rahmen des Gesetzes zur Reform des Wohnungsbaurechts1)

erlassenen Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG)2) am 01.01.2002 die Förderung des sozialen Wohnungsbaus auf ein völlig neues Fundament gestellt. Das WoFG ersetzte die bislang bestehenden wohnungsbaurechtlichen Vorschriften (II. WoBauG, WoBindG, NMV 70, II. BV). Damit fiel auch die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Förderungswegen weg.

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