Autoren: Özdemir/Wiek |
Unter Schönheitsreparaturen sind vor allem malermäßige Instandsetzungsarbeiten zu verstehen, die erforderlich sind, um den Raum in einen seinem Zweck entsprechenden Zustand zu versetzen. Enthält der Mietvertrag keine nähere Regelung, gilt auch im preisfreien Wohnraum aufgrund Vertragsauslegung der Katalog des §
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