Autoren: Griebel/Wiek |
Überblick: Mieterrechte beim Zeitmietvertrag (auf Fortbestand des Mietverhältnisses gerichtet) | ||||||||
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Sachverhalt | Rechtsfolge | Erläutert unter | ||||||
Befristungsgrund liegt von vornherein nicht vor | Mietvertrag ( | |||||||
Verwendungsabsicht wird nicht bei Vertragsschluss schriftlich mitgeteilt | ebenso | |||||||
Verwendungsabsicht entfällt nach Abschluss des Mietvertrags |
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Verwendungsabsicht entfällt nach der Schlussmitteilung | ebenso | § | ||||||
Befristungsgrund tritt erst später ein | Anspruch des Mieters auf Verlängerung des | |||||||
Schlussmitteilung erfolgt nicht binnen eines Monats nach Auskunftsverlangen, sondern später | ebenso | § | ||||||
Schlussmitteilung erfolgt bis zum Ende der Befristung nicht | Fortsetzung des |
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