II. Anwendungsbereich des AGG

Autoren: Griebel/Wiek

1. Massengeschäft

128

Das Benachteiligungsverbot gilt nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 erste Alternative AGG bei Massengeschäften, die typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen. Bei der Wohnraummiete ist die Person des Mieters aber regelmäßig von Belang. Mietverträge sind keine Massengeschäfte.

129