Autor: Emmert |
Untermiete ist die vollständige oder teilweise Überlassung der Wohnung durch den Hauptmieter an einen Dritten gegen Entgelt auf Dauer.
Keine Untermiete - und damit nicht erlaubnispflichtig - ist die dauerhafte Aufnahme von:
- Hausangestellte und Pflegepersonen und die vorübergehende Aufnahme von | |
- Angehörigen (Geschwister,6) Tochter, Enkelkind, Schwiegersohn), | |
- Besuchern (längstens aber für sechs bis acht Wochen). |
Ausnahmsweise kann auch ein mehrmonatiger Aufenthalt noch als Besuch gewertet werden; dieser Besuch ist aber dann dem Vermieter anzuzeigen.7)
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