II. Zulässigkeitsvoraussetzungen

Autor: Emmert

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Jedenfalls bei Wohnraummietverhältnissen, auf die die §§ 557  ff. BGB Anwendung finden, unterliegt die Vereinbarung einer Staffelmiete bestimmten Einschränkungen, deren Missachtung die Unwirksamkeit der Staffelmietvereinbarung zur Folge hat. Zahlt der Mieter jedoch vorbehaltlos aufgrund der unwirksamen Staffel eine erhöhte Miete, soll ihm hinsichtlich der Erhöhungsbeträge kein Rückforderungsrecht zustehen.4)

1. Form

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Gemäß § 557a Abs. 1 BGB ist die Vereinbarung schriftlich i.S.v. § 126 BGB zu treffen. Auch wenn die Vereinbarung bereits bei Abschluss des Mietvertrags getroffen wird, ist eine feste Verbindung mit diesem Vertrag nicht erforderlich.5)

Nachdem § 557a Abs. 1 BGB wegen § 557a Abs. 4 BGB zwingend ist, kommen weder eine mündliche Vereinbarung einer Staffelmiete noch eine konkludente Vereinbarung, z.B. durch stillschweigende Zahlung mündlich vereinbarter Staffeln, in Betracht.6) Eine derartige Vereinbarung ist wegen §  nichtig, §   findet keine Anwendung. Gegebenenfalls ist aber eine Auslegung dahingehend möglich, dass eine konkludente Vereinbarung über eine getroffen wurde. Das Schriftformerfordernis erfasst auch Vereinbarungen über die einer Staffel, so dass bei einem Verstoß hiergegen die Staffelmietvereinbarung ab diesem Zeitpunkt unwirksam wird.