II. Zulässigkeitsvoraussetzungen

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Trotz der Ausweitung der Zulässigkeit einer Indexmietvereinbarung sind bei Wohnraummietverhältnissen gem. § 557b BGB bei der Vereinbarung formale Mindestanforderungen zu beachten, deren Missachtung zur Unwirksamkeit der Indexmietvereinbarung führt.