Autor: Emmert |
Der Mieter hat kein Kündigungsrecht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der es rechtfertigt, dass der Vermieter seine Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung verweigert. Verweigert der Vermieter unberechtigt die Untervermietung, so hat der Mieter eine angemessene Überlegungsfrist für den Ausspruch der Kündigung.
Wann kann der Vermieter die Erlaubnis verweigern? Grundsätzlich gilt: Dem Vermieter darf die Überlassung an den neuen Besitzer nicht zuzumuten sein.
Folgende Varianten kommen z.B. in Betracht:
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