III. Ausschluss des Kündigungsrechts bei Untermiete

Autor: Emmert

1. Verweigerung aus "wichtigem Grund"

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Der Mieter hat kein Kündigungsrecht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der es rechtfertigt, dass der Vermieter seine Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung verweigert. Verweigert der Vermieter unberechtigt die Untervermietung, so hat der Mieter eine angemessene Überlegungsfrist für den Ausspruch der Kündigung.

Wann kann der Vermieter die Erlaubnis verweigern? Grundsätzlich gilt: Dem Vermieter darf die Überlassung an den neuen Besitzer nicht zuzumuten sein.

Folgende Varianten kommen z.B. in Betracht:

- Die Überlassung führt zu einem nicht vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.9)

- Unzuverlässigkeit des Untermieters im Umgang mit dem Mietobjekt.

- Die gewerblich genutzten Räume sollen als Wohnung untervermietet werden (siehe auch nachfolgenden Punkt).10)

- Änderung des Vertragszwecks/einseitige Änderung der vertraglich vereinbarten Nutzungsart (etwa Kleintierarztpraxis anstelle einer Zahnarztpraxis11)

).

- Bereits bekannte Fehden oder Streitereien mit anderen Mietern oder dem Vermieter.

- Verstoß gegen Konkurrenzschutzverpflichtungen des Vermieters.