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Während der Vorenthaltung besteht ein Abwicklungsschuldverhältnis mit nachvertraglichen Rechten und Pflichten, die sich inhaltlich am bisherigen Mietverhältnis ausrichten.1) Sternel, IV Rdn. 655. | |
Es ergeben sich aber beträchtliche Einschränkungen, von denen die nachfolgenden hervorzuheben sind: