III. Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter

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Während der Vorenthaltung besteht ein Abwicklungsschuldverhältnis mit nachvertraglichen Rechten und Pflichten, die sich inhaltlich am bisherigen Mietverhältnis ausrichten.1)

Es ergeben sich aber beträchtliche Einschränkungen, von denen die nachfolgenden hervorzuheben sind: