Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer
BGH, Urteil vom 18.09.1986 - Aktenzeichen III ZR 227/84
DRsp Nr. 1992/3577
Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer
»Ein Grundstückseigentümer, der von der Polizeibehörde als Zustandsstörer zur Beseitigung früher in das Erdreich versickerten Öls verpflichtet wird, kann den Pächter eines früheren Eigentümers nicht als Verhaltensstörer auf Erstattung der Beseitigungskosten in Anspruch nehmen, wenn gleichartige Ansprüche des Voreigentümers bereits im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs verjährt waren.«