BGH - Urteil vom 21.07.2021
VIII ZR 118/20
Normen:
BGB § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; BGB § 437 Nr. 1; BGB § 439; BGB § 133; BGB § 157;
Fundstellen:
ZIP 2021, 2289
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 17.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 429/17
OLG Köln, vom 27.03.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 6 U 24/19

Inhalt und zur Reichweite einer Beschaffungspflicht des Verkäufers beim Verbrauchsgüterkauf im Nacherfüllungsfall bei Einstellung der Produktion der ursprünglichen Kaufsache und Markteinführung eines Nachfolgemodells

BGH, Urteil vom 21.07.2021 - Aktenzeichen VIII ZR 118/20

DRsp Nr. 2021/13176

Inhalt und zur Reichweite einer Beschaffungspflicht des Verkäufers beim Verbrauchsgüterkauf im Nacherfüllungsfall bei Einstellung der Produktion der ursprünglichen Kaufsache und Markteinführung eines Nachfolgemodells

Zum Inhalt und zur Reichweite einer Beschaffungspflicht des Verkäufers beim Verbrauchsgüterkauf im Nacherfüllungsfall bei Einstellung der Produktion der ursprünglichen Kaufsache und Markteinführung eines Nachfolgemodells (hier: Neufahrzeug) - im Anschluss an Senatsurteil vom 21. Juli 2021 - VIII ZR 254/20, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt.