BGH - Urteil vom 21.07.2021
VIII ZR 275/19
Normen:
BGB § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; BGB § 437 Nr. 1; BGB § 439; BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 05.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 14/17
OLG Saarbrücken, vom 28.08.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 2 U 92/17

Inhalt und zur Reichweite einer Beschaffungspflicht des Verkäufers beim Verbrauchsgüterkauf im Nacherfüllungsfall bei Einstellung der Produktion der ursprünglichen Kaufsache und Markteinführung eines Nachfolgemodells

BGH, Urteil vom 21.07.2021 - Aktenzeichen VIII ZR 275/19

DRsp Nr. 2021/13177

Inhalt und zur Reichweite einer Beschaffungspflicht des Verkäufers beim Verbrauchsgüterkauf im Nacherfüllungsfall bei Einstellung der Produktion der ursprünglichen Kaufsache und Markteinführung eines Nachfolgemodells

Zum Inhalt und zur Reichweite einer Beschaffungspflicht des Verkäufers beim Verbrauchsgüterkauf im Nacherfüllungsfall bei Einstellung der Produktion der ursprünglichen Kaufsache und Markteinführung eines Nachfolgemodells (hier: Neufahrzeug) - im Anschluss an Senatsurteil vom 21. Juli 2021 - VIII ZR 254/20, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt.