Auf die Rechtsmittel des Beklagten werden das Urteil des Senats für Landwirtschaftssachen des Oberlandesgerichts Naumburg vom 12. Mai 2016 aufgehoben und das Urteil des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Magdeburg vom 29. Juli 2015 geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird festgestellt, dass zwischen dem Kläger und dem Beklagten im Landpachtvertrag vom 1. März 2001 kein Vorpachtrecht wirksam vereinbart worden ist.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Streithelferin.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|