Autoren: Griebel/Wiek |
Das Annahmeverfahren ist in den Vorschriften der §§ 93a-93d
Nach §
Zu den des § Abs. muss der Beschwerdeführer nicht vortragen. Da das BVerfG bei der Entscheidung über die Annahme aber nur Gesichtspunkte berücksichtigen kann, die es kennt, empfiehlt sich konkreter Vortrag des Beschwerdeführers namentlich dazu, warum die Annahme seiner Verfassungsbeschwerde "angezeigt" ist.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|