OLG Köln - Beschluß vom 07.09.1998
16 Wx 108/98
Normen:
WEG § 21 ;
Fundstellen:
NZM 1998, 970
WuM 1999, 295
Vorinstanzen:
LG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 88/98
AG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 202 II 105/97

Kauf oder Miete einer Satellitenanlage

OLG Köln, Beschluß vom 07.09.1998 - Aktenzeichen 16 Wx 108/98

DRsp Nr. 1999/762

Kauf oder Miete einer Satellitenanlage

»Die Gemeinschaft kann sich mehrheitlich auch dann im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung für die Anmietung einer Satellitenanlage entscheiden, wenn diese im Zehnjahresvergleich teurer ist als der Kauf dieser Anlage, wenn nur für die Anmietung sonstige vernünftige wirtschaftliche Gründe sprechen.«

Normenkette:

WEG § 21 ;

Gründe:

Die Eigentümer der eingangs genannten und aus 127 Eigentumswohnungen bestehenden Wohnanlage haben auf ihrer Versammlung am 17.03.1997 zum TOP 7 b) mehrheitlich (dafür 392,555/1.000 Miteigentumsanteile - MEA - bei anwesenden 642,146/1.000 MEA - alternativ für einen Kauf: 104,653/1.000 MEA) die Anmietung einer gemeinsamen Satelliten-Anlage auf die Dauer von zehn Jahren beschlossen. Vorausgegangen war der Bericht des Verwalters, in dem dieser zwei Möglichkeiten aufgezeigt hatte (Bl. 43 GA):

a) Einmalige Kosten der Anschaffung: 60.000,00 DM; Kosten der Instandhaltung gehen zu Lasten der Gemeinschaft.

b) Mietkosten der Anlage: monatlich 33,00 DM je Nutzer/Eigentümer. Instandhaltungskosten gehen zu Lasten des Betreibers.