Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 16.10.2019 -
Die Kosten des Rechtsstreits (1. und 2. Instanz) hat der Kläger zu tragen.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis über den 30. Juni 2019 hinaus unbefristet fortbesteht.
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