BVerwG - Urteil vom 16.07.2020
5 P 8.19
Normen:
BPersVG § 82 Abs. 4; BPersVG § 77 Abs. 1 S. 1 Alt. 1; BPersVG § 14 Abs. 3 Alt. 2;
Fundstellen:
DÖV 2021, 87
NZA-RR 2021, 52
Vorinstanzen:
VG Berlin, vom 09.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 70 K 9.17 PVB
OVG Berlin-Brandenburg, vom 05.02.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 62 PV 9.18

Kein Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Versetzung des Geschäftsführers eines Jobcenters; Mitbestimmungsrecht besteht nur auf Antrag des zu versetzenden Geschäftsführers des Jobcenters; Der Geschäftsführer eines Jobcenters ist zu selbstständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten der Agentur für Arbeit befugt

BVerwG, Urteil vom 16.07.2020 - Aktenzeichen 5 P 8.19

DRsp Nr. 2020/16144

Kein Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Versetzung des Geschäftsführers eines Jobcenters; Mitbestimmungsrecht besteht nur auf Antrag des zu versetzenden Geschäftsführers des Jobcenters; Der Geschäftsführer eines Jobcenters ist zu selbstständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten der Agentur für Arbeit befugt

1. Der Geschäftsführer eines Jobcenters ist gemäß § 77 Abs. 1 Satz 1 BPersVG i.V.m. § 14 Abs. 3 Alt. 2 BPersVG zu selbstständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten der Agentur für Arbeit befugt und steht als solcher (auch) dem dortigen Personalrat als Gegenspieler gegenüber.2. Bei der von einer Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit beabsichtigten Versetzung des Geschäftsführers eines Jobcenters von der Agentur für Arbeit zu einer anderen Dienststelle obliegt die Mitbestimmung unter dem Aspekt der Wegversetzung dem bei der Regionaldirektion gebildeten Bezirkspersonalrat als Stufenvertretung gemäß § 82 Abs. 4 i.V.m. § 77 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BPersVG nur dann, wenn der Beschäftigte dies beantragt hat.

Tenor

Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg - Fachsenat für Personalvertretungssachen des Bundes - vom 5. Februar 2019 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

BPersVG § 82 Abs. 4; BPersVG § 77 Abs. 1 S. 1 Alt. 1; BPersVG § 14 Abs. 3 Alt. 2;

Gründe

I