I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) erbten im Jahre 1972 ein Mietwohngrundstück. Im Jahre 1981 wurde das Dachgeschoß durch ein Feuer zerstört. Das Gebäude erlitt durch den Brand eine Wertminderung von 20 v. H. seines geschätzten Restwerts von 97 000 DM = 19 400 DM.
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