OLG Düsseldorf - Beschluss vom 23.11.2007
I-24 U 92/07
Normen:
BGB § 535 ; BGB § 570 ; BGB § 578 ;
Fundstellen:
NZM 2008, 489
OLGReport-Düsseldorf 2008, 242
ZMR 2008, 363
Vorinstanzen:
LG Duisburg, vom 03.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 360/06

Kein Zurückbehaltungsrecht gegen Rückgabeanspruch des Vermieters trotz anhängigem Beweissicherungsverfahren wegen Mietmängeln

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.11.2007 - Aktenzeichen I-24 U 92/07

DRsp Nr. 2007/22405

Kein Zurückbehaltungsrecht gegen Rückgabeanspruch des Vermieters trotz anhängigem Beweissicherungsverfahren wegen Mietmängeln

1. Gegenüber dem Rückgabeanspruch des Vermieters ist das Zurückbehaltungsrecht des Mieters auch ausgeschlossen, wenn er wegen behaupteter Mängel ein selbstständiges Beweisverfahren eingeleitet hat. 2. Zum Schaden des Vermieters bei verspäteter Rückgabe der Mietsache.

Normenkette:

BGB § 535 ; BGB § 570 ; BGB § 578 ;

Entscheidungsgründe:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen, weil die Berufung in der Sache keinen Erfolg, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und eine Entscheidung des Berufungsgerichts auch zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erforderlich ist.

I.

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den Hinweisbeschluss des Senats vom 30.10.2007 Bezug genommen, gegen dessen Gründe die Beklagte innerhalb der ihr zur Stellungnahme gesetzten Frist Einwände nicht erhoben hat. Der Senat hat dort ausgeführt:

1.