Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 16.03.2022 -
Die Revision wird nicht zugelassen
Die Parteien streiten über einen Zahlungsanspruch der Klägerin aus einem durch Vergleich beendeten Arbeitsverhältnis.
Mit Schreiben vom 15.12.2020, der Klägerin zugegangen am 16.12.2020, kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis der Klägerin fristlos, hilfsweise fristgerecht. Gegen die Rechtswirksamkeit dieser Kündigung wandte sich die Klägerin in dem Kündigungsschutzverfahren
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