Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 14.11.2019 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Zahlung einer Besitzstandszulage.
Der Kläger ist seit dem 01. März 2018 bei der Beklagten als Arbeiter im Bereich Tiefbau beschäftigt und wird nach der Entgeltgruppe 5
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