Die Kläger begehren mit ihrer Klage die Berücksichtigung von negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von DM im Veranlagungszeitraum 2001.
Der Kläger zu 1) erwarb mit dem notariellen Kaufvertrag vom 1993 die Eigentumswohnung Nr. in der F-Str. (Zweizimmerwohnung, ... qm Wohnfläche) in B. Mit Mietvertrag vom ...1993 vermietete er die Wohnung an seine Tochter.
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