Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten im Übrigen und unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Kläger - das am 22. Dezember 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mitte -
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit hinsichtlich der Instandsetzungsklage in der Hauptsache erledigt ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger 87% und die Beklagte 13% zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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