Keine Pflicht des Mieters zum Ausgleich des Saldos aus der Nebenkostenabrechnung bei Verweigerung der Belegeinsicht durch den Vermieter
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.03.2000 - Aktenzeichen 10 U 160/97
DRsp Nr. 2004/1374
Keine Pflicht des Mieters zum Ausgleich des Saldos aus der Nebenkostenabrechnung bei Verweigerung der Belegeinsicht durch den Vermieter
Solange sich der (Gewerberaum-)Vermieter weigert, dem Mieter Einsicht in die der Nebenkostenabrechnung zugrunde liegenden Belege zu gewähren, ist ein Saldo aus der Abrechnung nicht gerichtlich durchsetzbar.