1. Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Augsburg vom 18.12.2019 -
2. Der Antrag des Verfügungsklägers wird abgewiesen.
3. Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird nach §§
I.
Das Rechtsmittel der Verfügungsbeklagten ist zulässig.
1. Das Rechtsmittel ist gemäß §
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